Miteinander

Die Rupert-Neudeck-Schule ist eine Schule für fröhliche Kinder, die miteinander leben und lernen wollen. Unsere Hausordnung beruht auf einer Reihe von Regeln, die für das harmonische Zusammenleben und eine produktive Lernumgebung von essentieller Bedeutung sind.

 

 

Die Schulverfassung beruht auf vier grundlegenden Säulen:

  • Respekt
  • Gewaltlosigkeit
  • Verantwortung
  • Zusammenarbeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind die Chefs; während der Schulzeit sind sie für die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Daher sind ihre Anweisungen zu akzeptieren und zu befolgen. Bei uns gibt es weder körperliche Gewalt, noch Beleidigungen und Beschimpfungen. Wir respektieren uns gegenseitig. Alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule tragen durch ihre Mitarbeit und die notwendigen Materialien zu einem erfolgreichen Unterricht bei. Schule und Elternhaus arbeiten gemeinsam und vertrauensvoll für den Schulerfolg des Kindes.

 

 

Regeln für das Zusammenleben in der Rupert Neudeck Schule

 

In unserem Schulzentrum halten sich Tag für Tag mehr als tausend Menschen auf. Damit das Schulleben ungestört und erfolgreich verlaufen kann, muss es genaue Regeln geben, die von allen beachtet werden. Diese Regeln gelten an der Rupert Neudeck Schule  im Einzelnen:

 

Respekt und Höflichkeit machen das Zusammenleben angenehm.
  1. Grundlage für eine Arbeitsatmosphäre, in der sich jeder wohlfühlen kann, sind eine freundliche und höfliche Umgangssprache, die gegenseitige Akzeptanz, das Vermeiden von Störungen, Beschimpfungen und handgreiflichen Auseinandersetzungen.
  2. Nicht erlaubt ist das Tragen von Symbolen und Codes, die verschlüsselt oder offen eine volksverhetzende, menschenverachtende, fremdenfeindliche oder neo-nazistische Orientierung ausdrücken.
  3. Persönliche Wertsachen, die nicht für den Unterricht benötigt werden, bleiben zu Hause. Für den Verlust persönlicher Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung.
  4. Für mutwillige Verschmutzungen oder Beschädigungen müssen die Erziehungsberechtigten die anfallenden Kosten erstatten.
Die Unterrichtsstunden erfordern eine angenehme und konzentrierte Atmosphäre.
  1. Wir kommen pünktlich zum Unterricht und haben sämtliche Arbeitsmaterialien dabei.
  2. Ich trage im Klassenraum keine Kopfbedeckung.
  3. Die Lehrperson beginnt und beendet den Unterricht mit einer gemeinsamen Begrüßung bzw. Verabschiedung. Mein Beitrag besteht darin, meinen Arbeitsplatz einzurichten (mit dem benötigten Material) bzw. aufzuräumen und für die nächste Stunde vorzubereiten. Mein Lehrer / meine Lehrerin wird mich ggf. daran erinnern. Für den Fall, dass ich wertvolle Unterrichtszeit vertrödele, muss ich dies nachholen. Um an dem Unterricht in den Fächern wie Sport oder Kunst teilnehmen zu können, benötige ich eine besondere Ausstattung. Wenn ich auf Grund fehlender Ausstattung nicht teilnehmen kann, erledige ich schriftliche Aufgaben, die die Lehrkraft für Sport bzw. Kunst stellt. Wo ich diese Aufgaben ggf. erledigen muss, bekomme ich mitgeteilt.
  4. Wir sprechen während des Unterrichts Deutsch (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht).
  5. Da im Unterricht nicht gegessen und getrunken wird, verbleiben Trinkflaschen, Brotdosen etc. in der Tasche. Wir trinken während der Unterrichtszeit ausschließlich Mineralwasser.
  6. Wir gehen nur während der Pausen zur Toilette.
  7. Alle Dinge und Geräte (Bälle, Spielkarten, Handys, MP3-Player, usw.), die mich ablenken und den Unterricht stören, bleiben in der Tasche. Handys müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet werden (nicht lautlos). Sie dürfen erst nach der Schulzeit wieder eingeschaltet werden.
  8. Als Schüler oder Schülerin der Jahrgangsstufen 5 und 6 werde ich zu Beginn der ersten, dritten und fünften Stunde von der Lehrperson abgeholt. Unmittelbar nach dem Klingelzeichen begebe ich mich sofort zum vereinbarten Platz (Jg. 5: Schulhof / Jg. 6: Pausenhalle). Die Lehrkräfte haben keine Zeit, einzelne Schülerinnen oder Schüler zu suchen. Bei selbst verschuldeten Verspätungen wird der versäumte Unterrichtsstoff dienstags nachmittags nachgeholt..­ 
Pausen dienen der Erholung; sie sollen fit machen für den nächsten Teil des Unterrichtstages.
  1. In den Pausen verlasse ich die Klassen- und Fachräume. Sie werden von den Lehrkräften abgeschlossen.
  2. Der Pausenhof (zwischen Herbst- und Osterferien auch die Pausenhalle) steht mir in den großen Pausen als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Alle anderen Bereiche (z.B: Flure, Toiletten) sind kein Aufenthaltsbereich.
  3. Ich verlasse das Schulgelände während des Schultages nicht.
  4. Ich mache im Schulgebäude keinen unnötigen Lärm (lautes Schreien, Rennen, Ballspielen).
  5. Zum Toben und Ballspielen (Softbälle!) ist das Außengelände da.
  6. In der Mensa soll jede Schülerin / jeder Schüler das Mittagessen in Ruhe und ungestört zu sich nehmen können. Ich mache keinen unnötigen Lärm und werfe Müll oder Essensreste nicht auf den Boden. 
Die Gebäude und das umliegende Gelände müssen funktionstüchtig und sauber sein.
  1. Jede Klasse ist für die Sauberkeit in ihrem Raum verantwortlich. Der Ordnungsdienst reinigt und pflegt täglich die zugewiesenen Bereiche.
  2. Wir verlassen Klassen- und Fachräume sauber. Wird der Raum am jeweiligen Tag nicht mehr beutzt, stellen wir die Stühle hoch.
  3. Wir achten darauf, Energie zu sparen und trennen den Müll in die vorgesehenen Behälter.
  4. Wir werfen keinen Abfall auf den Boden und wir spucken nicht auf den Boden.
  5. Wir beschmieren und beschädigen keine Gegenstände, Möbel oder Wände.