1. Konferenz der Lehrkräfte

In diesem Gremium treffen sich alle Lehrkräfte mit der Schulleitung, um über die Belange der Schule zu beraten und ggf. Entscheidungen aus Sicht der Lehrenden zu treffen. Die Konferenz der Lehrkräfte trifft sich insgesamt sechs Mal pro Schuljahr, wobei zwei Termine als Zeugniskonferenzen genutzt werden. Die Schulleitung leitet die Konferenz und ist, genau wie alle anderen Lehrkräfte, stimmberechtigt. Für die Durchführung der Konferenzen muss fristgerecht eingeladen werden und es muss eine Tagesordnung vorliegen.  

2. Fachschaften

Die Lehrkräfte an der Rupert-Neudeck-Schule werden je nach ihrer Lehrbefähigung zwei verschiedenen Fachschaften zugeordnet. Diese treffen sich jeweils an mehreren Dienstagen in den Schulhalbjahren. Jeweils einmal pro Schuljahr werden die gewählten Vertreter:innen aus der Eltern- und Schülerschaft zu Fachkonferenzen eingeladen und können somit in den Fächern mitgestalten. Die Fachkonferenz berät über die Angelegenheiten des Faches und trifft die notwendigen Entscheidungen. Somit sind die Fachschaften für die schulinterne Qualitätsentwicklung und -sicherung der fachlichen, fachdidaktischen sowie der fachmethodischen Arbeit verantwortlich. Die Koordination dieser Arbeiten liegt in der Verantwortung der Didaktischen Leitung.

3. Jahrgangsstufenteams

Die Jahrgangsstufenteams setzen sich jeweils aus den Klassenleitungen und zusätzlichen Fachlehrkräften zusammen und tagen an mehreren Terminen im Schuljahr. Die Lehrkräfte in den Jahrgangsstufenteams nutzen die Jahrgangsstufentreffen zum Austausch und zur Planung der als nächstes anstehenden Vorhaben und legen gemeinsame Ziele fest. Besonders wichtig ist die gegenseitige Beratung bei pädagogischen Entscheidungen, bei denen es auf das gemeinsame und somit einheitliche Handeln aller in einer Klasse/Jahrgangsstufe tätigen Lehrkräfte ankommt. Die Treffen innerhalb der Jahrgangsstufenteams geben somit die Möglichkeit einer intensiven Zusammenarbeit, sodass eine Arbeitserleichterung für alle beteiligten Lehrkräfte entsteht.

4. Schulpflegschaft

In der Schulpflegschaft sitzen zwei Klassenpflegschaftsvorsitzende pro Klasse, die am ersten Elternabend in jedem Schuljahr gewählt werden. Sie vertreten in der Schulpflegschaft die Interessen der Schüler:innen aus Sicht der Eltern.  Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen dann etwa eine Woche später die beiden Schulpflegschaftsvorsitzenden, sowie die Teilnehmer:innen für die Schulkonferenz. 

5. SV

Die Vertretung der Schüler:innen setzt sich für die Rechte und Interessen der Schüler:innen im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein. Dadurch nimmt sie an der Gestaltung des schulischen Lebens teil. Sie wählt vier Vetreter:innen, die an der Schulkonferenz teilnehmen und hier wichtige Entscheidungen schulische Belange betreffend, fällen.

6. Schulkonferenz

In der Schulkonferenz treffen sich einmal pro Halbjahr die gewählten Vertrer:innen der Lehrkräfte, der Eltern und der Lernenden. Hier werden wichtige Entscheidungen das Schulleben und die pädagogische Arbeit betreffend, nachdem sie bereits in der Lehrerkonferenz, der Schülervertretung und in der Schulpflegschaft diskutiert wurden, gefällt. Die Schulleitung leitet die Schulkonferenz, ist aber selbst nicht abstimmungsberechtigt.